Compliance
1. Compliance
1.1 Grundsatz
Die Unternehmen der Unternehmensgruppe Stadtwerke Bielefeld bestehend aus Stadtwerke Bielefeld GmbH, moBiel GmbH, BBF Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH, BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Bielefelder Netz GmbH, Interargem GmbH, MVA Bielefeld-Herford GmbH und Enertec Hameln GmbH (nachfolgend zusammen als "SWB-Gruppe" bezeichnet) verstehen unter "Compliance" die Orientierung unseres unternehmerischen Handelns an den Grundsätzen ihrer Unternehmenskultur wie sie im Verhaltenskodex niedergelegt ist. Zu diesen Grundsätzen gehört vor allem das Prinzip der Selbstverantwortlichkeit auf der Basis gemeinsamer Werte.
Die Compliance-Organisation der SWB soll deshalb von ihren Arbeitnehmern nicht nur befolgt, sondern aufgrund des eigenverantwortlichen Handelns jedes einzelnen Arbeitnehmers auch ständige Verbesserungen erfahren und zur Weiterentwicklung des Unternehmens beitragen.
Wesentlicher Bestandteil der Compliance-Organisation der Unternehmen der Unternehmensgruppe Stadtwerke Bielefeld ist die Schaffung von Möglichkeiten zur Meldung von Compliance-Verstößen.
1.2. Hinweisgebersystem
Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt insbesondere die Einrichtung interner Meldestellen, die Bearbeitung eingehender Meldungen sowie den Schutz von Hinweisgebern.
Bereits seit 2018 haben wir in der Unternehmensgruppe Stadtwerke Bielefeld ein elektronisches Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses Hinweisgebersystem ist über die Webadresse
https://www.bkms-system.com/swb-gruppe
von überall erreichbar. Hier können Hinweise zu den einschlägigen Themenkomplexen sowohl namentlich als auch anonym abgegeben werden. Durch Einrichtung eines geschützten Postkastens kann unter Wahrung der Anonymität mit der/dem Hinweisbearbeiter:in kommuniziert werden.
Als interne Meldestelle für die Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe steht der Compliance-Beauftragte unter
E-Mail: compliance@stadtwerke-bielefeld.de
Telefon: 0521-51-4027
zur Verfügung.
Meldungen können in mündlicher Form (persönlich, Telefon, Sprachübermittlung), in Textform (schriftlich oder per E-Mail) oder über das Hinweisgebersystem vorgebracht werden.
Die Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe stellen über die Meldestelle die ordnungsgemäße Meldungsbearbeitung und Dokumentation sowie den erforderlichen Schutz der Hinweisgeber:innen und die ggf. notwendige Vertraulichkeit der Meldung sicher.
Mit dem elektronischen Hinweisgebersystem sowie der Compliance-Organisation, der Errichtung der internen Meldestelle, der gelebten offenen Compliance-Kommunikation sowie dem Verfahren zur Meldungsbearbeitung soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Hinweise zuerst an die interne Meldestelle oder das Hinweisgebersystem gemeldet werden.
Seitens der Bundesrepublik wurden zum Inkrafttreten des Gesetzes drei externe Meldestellen zur Verfügung gestellt:
- Grundsätzlich zuständig ist die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz nach § 19 HinSchG.
- Für Hinweise, die Fragen der Finanzdienstleistungsaufsicht oder Versicherungsunternehmen betreffen, ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nach § 21 HinSchG die richtige externe Hinweisgeberstelle.
- Hinweise zu kartellrechtlichen Fragen sind nach § 22 HinSchG an die Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamtes zu richten.
Informationen zur Abgabe eines entsprechenden Hinweises finden sich auf allen vorgenannten Internetseiten. Besonders detaillierte Informationen zur Meldung von Verstößen, zum Datenschutz sowie ein FAQ-Katalog gibt es auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.
Die beim Bundesamt für Justiz eingerichtete externe Meldestelle nimmt Hinweise online sowie auf telefonischem oder postalischem Wege entgegen. Informationen zur Nutzung der Meldekanäle und zum externen Meldeverfahren sind auf der Internetseite der externen Meldestelle des Bundes veröffentlicht. Weitere Regelungen zu Informationen und Beratungen der externen Meldestelle ergeben sich aus § 6 HEMBV = Verordnung über die Organisation der nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einzurichtenden externen Meldestelle des Bundes (Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestelle-des-Bundes-Verordnung – HEMBV)
1.3. Verhaltenskodex
In den Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld Gruppe ist der nachfolgende Verhaltenskodex maßgeblich. Verhaltenskodex: Unser Compliance-Leitfaden